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1. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 26

1849 - Münster : Coppenrath
______26 niederließen, betrachteten dieselben als ihr Eigenthum und über- wachten eifersüchtig deren Grenzen. Die überaus günstige Lage der Halbinsel für Handel und Verkehr und der Ruf ihrer Schönheit lockte von allen Seiten Kolonisten herüber, besonders aus dem nahe gelegenen Griechenland, wo Stammfehden und in- nere Entzweiung viele zur Auswanderung zwangen. Eine ge- raume Zeit hindurch war das Land der Tummelplatz der vielen kleinen Völkerschaften unter einander, die noch kein gemeinschaftli- ches Band umschlang. Es war ein ewiges Drängen und Trei- den untereinander und daher ein häufiger Wechsel der Wohnsitze. So wurden die Siculer, die früher an der Tiber gewohnt hat- ten, immer tiefer nach Unteritalien, endlich selbst über die Meer- enge hinaus nach der Insel Sicilien gedrängt, die von ihnen ihren Namen erhielt. Mancher Volkstamm verlor sich auch selbst mit seinem Namen unter die Herrschaft eines mächtigeren anderen. Es verging überhaupt eine geraume Zeit, bevor die einzelnen Völker feste Wohnsitze gewannen; und erst, als die Römer mit ihren siegreichen Waffen das Land durchzogen, werden wir etwas näher über die Wohnsitze und Einrichtungen derselben unterrichtet. Zu den Urbewohnern Italiens werden gerechnet: 1. Die Pclasger. Dieser große, der Urbevölkerung Griechenlands nahe verwandte Volkstamm, hatte sich in vielen Zweigen über den größten Theil der Halbinsel ausgebreitet, die von der Zeit der punischen Kriege an unter dem Namen „Italia" zusammengefaßt wurde. Zu ihnen gehören die Siculer, welche in der Urzeit an der Tiber wohnten; die Chon er und Önotrer an der westlichen und die Peucetier an der östlichen Küste von Süd- italien. In der Sage werden Önotrus und Peucetius als En- kel des Pelasgus und als Stammfürsten der nach ihnen be- nannten Völker angegeben. Auch werden zu den Pelasgern ge- rechnet die Tprrheuer, welche in einzelnen Gemeinden des späteren Etruriens ihren Sitz hatten. Mit diesen verbanden sich später die aus Rhetien eingewanderten Ra sen er zu dem Gan- zen eines Volkes. 2. Im Norden Italiens werden als ein großes Urvolk die Umbrer H genannt, deren Stadt Ameria 381 Jahre frü- p) Umbrorum gens antiquissima Italiae existimatur. Plin. h. n. Iii. 19.

2. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. IV

1849 - Münster : Coppenrath
Iv Bei der Ausarbeitung selbst habe ich überall die Quellen sorgfältig zu Rathe gezogen und so viel als mög- lich aus diesen selbst geschöpft; jedoch habe ich auch die neueren und neuesten Forschungen sorgfältig benutzt und was und wie es mir zweckmäßig schien, aus ihnen ent- lehnt. Mehre habe ich an den betreffenden Stellen ge- nannt; sie alle namentlich anzuführen, schien mir zwecklos. Zn der Auseinandersetzung der Verfassung habe ich mich besonders an dem vortrefflichen Werke von Göttling »Geschichte der römischen Statsverfaffung« gehalten. Im Ganzen ist mein Streben dahin gegangen, Gründlichkeit des Inhaltes mit Klarheit und Anschaulichkeit der Dar- stellung zu vereinigen, und es würde mich freuen, wenn ich von dem vorgesteckten Ziele, welchem ich mit aller Sorgfalt und Liebe nachftrebte, nicht zu weit zurückge- blieben wäre. Münster, den 6. Juli 1849. Der Verfasser.

3. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 134

1849 - Münster : Coppenrath
134 Nicht ohne eigene Besorgniß, hatten sie bisher die Fortschritte der Römer im benachbarten Lande der Samniter gesehen und deshalb diese gegen den ihrer eigenen Grenze immer näher rük- kenden Feind im Geheimen möglichst unterstützt. Jetzt sollte das Verderben auch über sie kommen; sie selbst hatten den Bruch mit Rom beschleunigt. Die von den Lucanern bedrängte Stadt Thurii wurde von den Römern in Schutz genommen, durch den Cónsul Fabricius entsetzt, und eine Besatzung hineingelegt. Als bald darauf ein römisches Geschwader von zehn Schiffen, wel- ches der Besatzung Unterstützung zuführen sollte, gegen einen mit den Tarentinern bestehenden Vertrag über das Lacinische Vor- gebirge hinaus fuhr und sich selbst dem Hafen von Tarent, doch ohne feindliche Absicht, näherte, da gerieth die ganze Stadt in eine stürmische Bewegung. Alles schrie über Friedensbruch, und in der ersten Wuth wurden die römischen Schiffe überfallen, vier in den Grund gebohrt, eins genommen, die bewaffnete Mannschaft getödtet, die Ruderer zu Sklaven gemacht. Nur fünf Schiffe entkamen. Dann griffen die Tarentiner auch Thurii an, weil dieses die Römer herübergeführt hätte. Die Stadt ergab sich, und wurde rein ausgeplündert; der römischen Besatzung war bei der Übergabe freier Abzug ausbedingt worden, und sie wurde entlassen. Sofort schickte Rom Gesandte nach Tarent, um Ge- nugthuung zu fordern für das erli.'tene Unrecht. Allein statt diese zu erlangen, wurden sie von der leichtsinnigen Menge sogar auf die gemeinste Weise verhöhnt. Sie waren in's Theater vor die Volksversammlung beschieden worden und erregten gleich bei dem Eintritte durch ihre sonderbare Tracht ein allgemeines Ge- lächter. Postumius führte das Wort und zwar in griechischer Sprache. So oft er aber gegen die richtige Aussprache ver- stieß, erhob sich eiu lautes Hohngelächter über den Barbaren. Ja, einer aus der Menge hatte sogar die Frechheit, die Toga des Postumius auf das unanständigste zu besudeln. Darüber entstand nun vollends ein rauschendes Beifallgeklatsch. Da aber rief der verhöhnte Gesandte mit zürnender Miene die ernsten Worte in die Versammlung hinein: „Lacht nur jetzt, bald wer- den eure Thränen fließen. Dieses Gewand wird in Strömen eures Blutes gewaschen werden Jetzt war der Krieg gewiß. ixutf nolvv yaq tov /uträ javxa /qovov ylavotri'

4. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 97

1849 - Münster : Coppenrath
97 öffentlichen Prüfung aus. Diese fanden allgemeine Anerkennung und Bestätigung. Da die zehn Tafeln aber nicht hinzureichen und einer Ergänzung zu bedürfen schienen, so. wurde das De- cemvirat für das folgende Jahr (450) beibehalten. Appius Claudius, welcher schon während des ersten Decem-virats einen vorzüglichen Einfluß geübt und jetzt durch alle Künste der List und der Verführung die Wahl auf sich selbst und andere ihm ergebene und willfährige Männer hinzulenken gewußt hatte, war das Haupt dieses zweiten Decemvirats, in welches, nach Dionysius, auch drei Plebejer ausgenommen wurden. Es kamen in diesem Jahre noch zwei Gesetztafeln hinzu, und hiermit war die Gesetz- gebung vollendet. Diese Gesetze der zwölf Tafeln, welche die Grundlage des späteren römischen Rechtes bildeten g, sind bis auf wenige Bruchstücke für uns verloren gegangen. Das Decemvirat würde für Rom eine glänzende Epoche gewesen sein, wenn es sich mit der Anfertigung der Tafelgesetze begnügt hätte. Aber bald übte es willkürliche Gewalt; jedes Mitglied umgab sich mit einer Wache von zwölf Lictoren; Ap- pius insbesondere schien es darauf angelegt zu haben, sich die Alleinherrschaft zu erwerben. Die Gesetzgebung, zu welcher man die Zehnmänner berufen hatte, war vollendet, und dennoch legten sie die daran geknüpfte Oberherrschaft nicht nieder, sondern übten dieselbe auch noch im dritten Jahre fort, ohne sich um die Be- stätigung des Senates und des Volkes zu kümmern. Solcher Übermuth empörte Alle, die Patricier sowohl als Plebejer. Un- möglich konnte dieser Zustand von Dauer sein. Die verzweif- lungsvolle Lage, in welcher sich jetzt Rom befand, regte wieder dessen alte Feinde auf, und die Äquer und Sabiner machten verheerende Einfälle. Mit dem Schrecken seiner Gewalt ließ Appius zehn Legionen ausrüsten, von denen er acht unter An- führung seiner Collegen gegen die Feinde schickte, zwei aber zum Schutze in Rom bei sich behielt. Nur mit Unwillen zogen die Legionen in's Feld und ließen sich absichtlich überwinden. In dem Heere befand sich auch ein alter Hauptmann Siccius Dentatus, der in hundertzwanzig Schlachten mitgefochten, 4) Livius nennt sie (Iii. 34) fons omnis publici privatique juris. — Besonders ist Cicero (de leg. Ii. 23.) voll von ihrem Lobe. Wetter, Geschichte der Römer. *7

5. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 141

1849 - Münster : Coppenrath
141 der Unterworfenen größtenteils nach dem Grade der Bereit- willigkeit bestimmt, mit der sie sich ergeben hatten. Für dieses staatsrechtliche Verhältniß Roms zu den italischen, bald mehr bald weniger abhängigen Bundesgenossen und eigentlichen Unter- thanen bildete sich allmälig eine bestimmte Ordnung aus, welche in den Hauptzügen lange unverändert geblieben ist. Hiernach gab es: 1. Freistädte (municipia d. h. solche Städte, welche einen größeren oder geringeren Antheil am römischen Bürger- rechte erhalten hatten und dabei ihre eigenen Gesetze und Obrig- keiten behielten. Man unterschied drei Arten von Municipien: solche, deren Bürger, nur wenn sie nach Rom kamen, Rechte und Pflichten eines römischen Bürgers ausübten, mit Ausnahme des Simmrechts und der öffentlichen Ämter; ferner unterthänige Gemeinden, die das Bürgerrecht ohne Stimmfähigkeit hatten (eivitas sine suffragio); endlich solche, welche das volle Bür- gerrecht mit Stimmfähigkeit hatten (eives optimo jure). Aus diesen wurden entweder neue Tribus gebildet oder sie wurden in alte ausgenommen. Im Felde diente das Aufgebot der Mu- nicipien nicht getrennt, sondern in der römischen Legion. 2. Bundesgenossen latinischen Rechts (socii juris La- tini). Diese behielten neben dem ursprünglichen Rechts der gesetzmäßigen Ehe und des Verkehrs (eonnubium, eommereium) ihre eigene Verfassung. Sie hatten nicht nur die freie Wahl ihrer Obrigkeit, sondern auch ihren besondern Gerichtsstand. Zudem konnten sie, wenn sie nach Rom kamen, in einer der Tribus, welche ihneu durch das Loos zugewiesen wurde, mit- stimmen. Als Gegendienst forderte man Beiträge an Geld und Mannschaft für den Krieg. 3. Bundesgenossen italischen Rechts (socii juris Italici). Ihr Verhältniß war, je nach den Verträgen verschieden gere- gelt. Im Ganzen jedoch standen sie den latinischen Bundesge- nossen nach. Namentlich hatten sie nicht wie diese, das Stimm- recht in einer römischen Tribus. Alle übrigen Rechte und Pflich- ten theilten sie größtentheils mit ihnen. Auch sie behielten ihre x) Civitates , quae munia (Gerechtsame) capiunt Bei Orelli Nr. 3691.

6. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 188

1849 - Münster : Coppenrath
188 gänzlichen Untergang forderten. Insbesondere war es der oben erwähnte ernste und finstere Porcius Cato (Censorinus), der seinen ganzen Einfluß zu einem solchen Vernichtungsplane auf- bot. Allein noch fehlte jeder äußere Grund, jeder auch nur scheinbarer Vorwand zu einem Kriege mit Karthago, das bisher allen Bedingungen des Friedens treu und redlich nachgekommen war. Da führte der alte Römerfreund, der noch als neun- zigjähriger Greis rüstige und kriegslustige König von Nu- midien, Masinissa, neue Verwickelungen und hiermit für die Römer einen willkommenen Vorwand zum Kriege gegen Kar- thago herbei. Dieser, wohl wissend, welche Rolle ihm die Rö- mer zuertheilt hatten, ließ keine Gelegenheit unbenutzt, sein Ge- biet auf Kosten der Karthager zu erweitern und entriß ihnen die beiden großen Provinzen Emporia und Tpska. Dem letzten Friedensschlüsse zufolge durften die Karthager keinen Krieg ohne Vorwissen und Einwilligung der Römer führen; jede Verthci- digung gegen den um sich greifenden Nachbar war ihnen also unmöglich gemacht. Nur klagen konnten sie in Rom, und rö- mische Abgeordnete hatten stets dem Masinissa das eroberte Ge- biet zugesprochen. In einer solchen Streitsache war auch der oben genannte Cato als Vermittler nach Karthago geschickt wor- den. Die Karthager aber, welche ihn als ihren Feind kannten, wollten seine Vermittlung nicht annehmen. Voll Erbitterung über solche Zurücksetzung und glühend vor Rache begab er sich nach Nom zurück, schilderte hier im Senate die außerordentliche Macht der Karthager und ihre Rüstungen zum Kriege gegen Rom. Ja er brachte in seiner Toga punische Feigen von seltener Schön- heit mit in die Curie und schüttelte sie vor der Versammlung aus mit den Worten: „Das Land, wo diese wachsen, liegt nur drei Tagfahrten von Rom." Die meisten Senatoren stimmten ihm bei, daß man sogleich ein Heer nach Afrika übersetzen müßte. Anderer Meinung war jedoch der weise, staatskluge Senator P. Sei pro Nasica, der es für Rom gefährlich hielt, wenn die- ses keinen Nebenbuhler mehr habe, der seine Kräfte in steter Spannung halte; in all' zu großer Sicherheit würde die sesaus- arten und erschlassen. Seit diesen Verhandlungen, die noch zu keinem förmlichen Beschlüsse führten, schloß Cato jeden Vortrag im Senate mit den Worten: „Im Übrigen stimme ich für die

7. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 239

1849 - Münster : Coppenrath
239 nem Antriebe gesammelt und bewaffnet, und mit welchen er schon für ihn gefochten hatte. So begünstigt konnte sich Sulla gerades Weges gegen die Feinde wenden und diesen zeigen, daß er wirk- lich die Kraft des Löwen mit der Schlauheit des Fuchses ver- binde. Das Heer des Consuls Norbanus schlug er bei Canu- sium, das Heer des andern Consuls Scipio, eines Enkels des Asiaticus, bewog er durch Geld und Versprechungen zum Über- gange; und nun flüchtete sich Q. Sertorius, einer der Anführer der Marianischen Partei, in seine Provinz Spanien, um dort einen neuen selbständigen Kampf zu beginnen. — Auch die Con- suln des folgenden Jahres (82), der jüngere C. Marius und Papirius Carbo, waren nicht glücklicher. Den erfteren schlug er bei Pränefte und ließ ihn durch einen Unterbefehlshaber in die- ser Stadt einschließen. Vergebens suchte ihn der andere Consul von Etrurien aus zu entsetzen. Nach verzweifelter Gegenwehr unterlag auch er und floh nach Afrika. Den letzten Versuch zum Entsätze der Stadt machten die Samniter, welche vom Bundes- Knossenkriege her die Waffen noch nicht niedergelegt und daher o!uch das römische Bürgerrecht noch nicht erhalten hatten. Und als auch dieser mißlang, zogen sie unter der Anführung des Pon- tius Telesinus mit ihren Verbündeten, den Lucanern und Cam- panern, rasch .nach Nom, das sie durch Überrumpelung zu er- obern und dann dem Erdboden gleich zu machen gedachten. Al- lein Sulla, welcher von ihrer Bewegung unterrichtet war, warf sich in die Stadt; und nun kam es an dem collinischen Thore zu einer furchtbaren Entscheidungsschlacht, die mit der völligen Niederlage der Samniter und ihrer Verbündeten endete. Voll Verzweiflung gab sich Telesinus selbst den Tod. Und nun war für Präneste alle Hoffnung auf Entsatz dahin. Die Stadt ergab sich und büßte hart den verzweifelten Widerstand, den sie geleistet hatte. Marius suchte durch Minengänge zu entkommen; als er sich aber entdeckt sah, entleibte er sich selbst. So waren denn alle feindlichen Heere besiegt, ihre Führer entweder erschlagen oder flüchtig, und Sulla, fortan der Glück- liche (Felix, Faustus) genannt, gebot als Sieger über Rom und ganz Italien. Jetzt ließ er seinem Rachegefühle freien Lauf und überbot selbst den Marius an Grausamkeit. Statt des Jubels, mit welchem die geängstigten Römer den Sieger bei

8. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 207

1849 - Münster : Coppenrath
207 abgetretenen Landes und auf die Errichtung von Gebäuden ver- wandt haben, eine billige Entschädigungssumme aus der Staats- kaffe gezahlt werden. 4. Eine besondere Commission von drei Män- nern soll niedergesetzt und jährlich durch Wahl erneuert werden, welche die Untersuchung, was Staatsland, was Privateigenthum sei, anzustellen und hiernach die Theilung und Abschätzung vor- znnehmen hat-"). Dieser so billige Antrag zu Gunsten des nothleidenden Vol- kes fand bei den reichen Gutsbesitzern den heftigsten Widerspruch. Fast alle großen römischen Familien waren bei dieser Angelegen- heit betheiligt; denn es gab gewiß nur sehr wenige, die nicht bei weitem mehr, als das g-esetzliche Maß von Ländereien besa- ßen; und diese alle würden des größten Theiles ihres Vermö- gens und hiermit auch ihres Einflusses verlustig geworden sein. Sie beriefen sich auf den verjährten Besitz und erhoben sich mit wüthenden Schmähungen gegen den Volksführer, als ob dieser nur selbstsüchtige Plane verfolge und den Umsturz der Verfassung beabsichtige. Während der neunzehn Tage, die sein Gesetzantrag dem Herkommen gemäß öffentlich ausgestellt war, stand die Par- tei der reichen Gutsbesitzer und die der besitzlosen Bürger wie zwei feindliche Heere einander drohend gegenüber. Die erstere, als die bei weitem geringere, konnte nicht erwarten, daß die Abstimmung in der Volksversammlung zu ihrem Vortheile ent- scheiden würde; und es wurde deshalb ein Kunstgriff versucht, der wie schon oft früher, so auch diesmal gelang. Einer der Tribunen, der reiche Octavius, ward für sie gewonnen; und an dem Tage der Volksversammlung, wo Tiberius seinen An- trag zur Abstimmung bringen wollte, trat plötzlich Octavius auf und legte sein Veto ein. Tiberius ward überrascht, als sein bisheriger Freund dieses Gesetzmittel gegen ihn anwandte. Mit rührenden Bitten und Vorstellungen suchte er ihn wieder zu ge- winnen ; allein Octavius blieb hartnäckig bei seinem Voto, und die Versammlung mußte unverrichteter Sache auseinandergehen. Es kränkte den Tiberius tief, seinen Plan so scheitern zu sehen; und seitdem wurden seine Reden in den Volkszusammen- künften und seine Maßregeln leidenschaftlich und aufregend. „Die * Ut iidem triumviri judicarent, qua publicus ager, qua privatus esset. Ibid.

9. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 216

1849 - Münster : Coppenrath
______216 Zu spät erkannte das Volk seine Täuschung und ehrte das Anden- ken seiner hochherzigen Vorfechter durch Errichtung einer Statue. Während der Gracchischen Unruhen legte Rom den ersten Grund seiner Macht in dem transalpinischen Gallien. Die grie- chische Pflanzstadt Massilia wurde von ihren Nachbarn, den Salluviern hart bedrängt und rief den Schutz der Römer an (125). Diese schickten den oben erwähnten Flaccus dahin, der zwei volle Jahre gegen die.salluvier kämpfte, ohne einen entscheidenden Erfolg herbeizuführen. Erft im Jahre 123 be- siegte der Proconsul C. Sertius sic völlig und gründete in der Ebene, wo er gesiegt, Aquä Sertiä, die erste römische 'Kolonie in Gallien Auch die Allobroger und Averner wurden besiegt und unterwarfen sich (121). Aus deu eroberten Land- schaften wurde eine römische Provinz gebildet, die späterhin vor- zugsweise Provincia (Provence) hieß. — In dem Jahre 123 wurden auch die balkarischen Inseln, die durch Seeräuberei das ganze Mittelmeer unsicher gemacht hatten, von Q. Cäcilius Me- tellus bekriegt und unterworfen. v Jedoch bald nahmen zwei bei weitem größere und wichtigere Kriege die volle Aufmerksamkeit und Sorge des ganzen Staates in Anspruch — der Jugurthinische und der Cimbrische Krieg, von denen der erstere zugleich einen neuen Beleg gibt von der niede- ren Habsucht und feilen Bestechlichkeit der Großen in Rom. §. 51. Ilcr Krieg mit Iugurtha. 112 — 106. Micipsa, Masinissa's Sohn, herrschte nach dem Tode seiner Brüder über ganz Numidien, welches sich von den Grenzen von Marocco bis an die Syrten erstreckte. Er vertheilte sein Reich unter seine Söhne, Adherbal und Hiempsal, und seinen Neffen Jugurtha. Dieser talentvolle, aber auch höchst laster- hafte Jüngling, dem Nichts heilig war, sobald es galt, einen einmal gefaßten Plan zur Ausführung zu bringen, hatte bereits unter Scipio gegen Numantia gefochten und hier den Ruhm der Tapferkeit und die Freundschaft der Römer sich erworben. Hier hatte er aber auch die Habsucht und Feilheit der Vornehmen kennen gelernt und wußte nun, worauf er rechnen dürfte. Sein Plan war, sich in den Besitz von ganz Numidien zu setzen, und zur Ausführung dieses Planes schien ihm kein Mittel zu ver--

10. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 220

1849 - Münster : Coppenrath
220 fertige absichtlich in die Länge ziehe, nur um den Oberbefehl zu behalten. Im stolzen Selbstgefühle seiner Kraft und seiner Ver- dienste begab er sich ohne Urlaub nach Rom, um jetzt das Con- sulat und die Führung des jugurthinischen Krieges für sich selbst nachzusuchen; und wurde bei seiner Ankunft mit außerordentlicher Gunst von dem Volke ausgenommen. Hier wiederholte er seine Schmähungen gegen Metellus und den Adel überhaupt, dessen Anmaßungen mit seiner Verdorbenheit wüchsen; dagegen rühmte er sich, mit der Hälfte der Truppen in einem Feldzuge den nu- midischen Krieg zu endigen und den Jugartha entweder todt oder gefangen einzubringen. Das Volk war auf das günstigste ge- stimmt für diesen Mann aus seiner eigenen Mitte: und er, der Bauerssohn, erlangte das Consulat nebst Führung des numidi- schen Krieges (107). Da sprach Marius das stolze Wort: er trage das Consulat als eine Beute davon, die er der Weichlich- keit des Adels abgenommen habe; nicht der Denkmale und Bil- der seiner Ahnen, sondern seiner Wunden rühme er sich. Bevor er zum Heere in Afrika abging, stellte er zur Ergänzung der Legionen neue Werbungen an; und er, der Mann des Volkes, nahm, jetzt zum ersten Male, auch die früher vom Kriegesdienste ausgeschlossene, niedrigste Klasse des Volkes, die Proletarier, die durch keinen Besitz an den Boden des Vaterlandes und sein Geschick geknüpft waren, in die Legionen auf. Mit ihnen eilte er zum sicheren Siege nach Afrika. Metellus, gekränkt, daß Marius sich so schändlich auf Kosten seiner eigenen Ehre ernporgeschwungen hatte, wartete die Ankunft dieses Emporkömmlings nicht ab, und reifete nach Rom, um Rechenschaft von seiner Verwaltung abzulegen. Er hatte die vollgültigsten Beweise für sich; und zur Belohnung seiner Ver- dienste wurde ihm nicht nur der Triumphzug, sondern auch der Name, „Numidieus" zuerkannt. Marius eröffnete den Feldzug mit rastloses Thätigkeit. Er entriß dem Jugurtha eine Stadt nach der andern und bemäch- tigte sich durch Überraschung sogar des großen,, in der Wüste gelegenen Waffenplatzes Capsa (Gaffa). Der flüchtige Jugurtha vereinigte sich bei Cirta (Constantien) mit seinem Schwiegervater, und hier kam es zur Entscheidungsschlacht, in welcher die beiden verbündeten Könige völlig geschlagen wurden. Jugurtha floh mit
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